vatea.eu
Wir vertreten derzeit Unternehmer, die in den Niederlanden ansässig sind. Ist Ihr Unternehmen anderswo in der EU ansässig, können wir den Antrag noch nicht für Sie einreichen — Ihr eigener Finanzamt hat dafür ein eigenes Portal. Der Rechner und die Wissensdatenbank unten stimmen jedoch für Sie: Die Regeln pro Teruggaafland sind überall gleich.
Was es kostet

Sie zahlen nur, wenn Geld kommt

Kein Abonnement für die Rückforderung selbst, keine Vorabkosten, keine Kosten wenn ein Antrag abgelehnt wird. Wir behalten einen Teil von dem ein, was das Rückforderungsland tatsächlich gewährt — und sonst nichts.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen: Ihr Antrag für Deutschland wird genehmigt für € 3.000,00.

Vom Rückforderungsland gewährt€ 3.000,00
Unsere Gebühr (15%)€ 450,00
Mehrwertsteuer auf die Gebühr€ 94,50
Sie behalten€ 2.455,50

Und hätten Sie nichts getan, dann wäre diese € 3.000,00 einfach beim Rückforderungsland geblieben. DAS ist der Vergleich — nicht mit einem billigeren Anbieter, sondern mit Untätigkeit.

Die Regeln, alle vier

  • Ein Prozentsatz von dem, was gewährt wird. Kommt nichts, zahlen Sie nichts. Wird ein Antrag teilweise gewährt, dann berechnen wir über diesen Teil.
  • Ein Minimum pro genehmigtem Antrag. Ein Antrag kostet uns gleich viel Arbeit, ob es um sechzig oder sechshundert Euro geht.
  • Aber dieses Minimum entfällt bei kleinen Beträgen. Würde es mehr als 40% Ihrer Rückforderung ausmachen, dann gilt nur der Prozentsatz. Sonst würde eine Rückforderung von € 50 Sie mehr kosten als sie einbringt, und das ist kein "Sie zahlen nur, wenn Geld kommt".
  • Bei größeren Beträgen sinkt der Prozentsatz. Über der Staffelgrenze pro Jahr berechnen wir weniger — wer mehr zurückfordert, zahlt verhältnismäßig weniger.

Vier Länder, wo es anders läuft

Bulgarien, Ungarn, Italien und Polen erlauben nicht, dass die Rückforderung auf das Konto eines anderen eingeht. Dort kommt das Geld also direkt bei Ihnen an und wir senden Ihnen nachträglich die Rechnung. Sie sehen vor dem Einreichen, welche der beiden es wird.

Die OSS-Wissensdatenbank

Unabhängig von der Rückforderung: Haben Sie einen Webshop, der an Privatpersonen in anderen EU-Ländern liefert, dann gilt die OSS-Regelung. Dafür gibt es ein Abonnement — € 15 pro Monat oder € 150 pro Jahr: die OSS-Wissensdatenbank, Benachrichtigungen bei Änderungen und den Fristen-Kalender pro Land.

Dies ist unabhängig vom Rückforderungsdienst. Sie brauchen es nicht, um Mehrwertsteuer zurückzufordern.

Was nicht hinzukommt

Keine Anmeldegebühr, keine Kosten pro Beleg, keine Kosten pro Land, keine Kosten für einen Antrag, der abgelehnt wird, und keine Kündigungsfrist. Die Gebühren des Rückforderungslandes entfallen — ein Rückforderungsantrag kostet Sie bei der Belastingdienst nichts.