MwSt Taxi Deutschland zurückfordern
Taxikosten in Deutschland fallen unter die Reisekostenkategorie
Die Mehrwertsteuer auf eine Taxifahrt in Deutschland kann zur Rückerstattung berechtigt sein, als Teil der Kostensoort Reise- und Unterkunftskosten, die die Richtlinie 2008/9/EG für ausländische Mehrwertsteuerrückerstattung vorsieht. Eine Taxiquittung ist daher grundsätzlich vergleichbar mit einer Hotelübernachtung, einem Tankstop oder einem Mautticket: Es sind alle geschäftliche Kosten, die in Deutschland anfallen und auf die deutsche Mehrwertsteuer berechnet wird, während diese Mehrwertsteuer nicht in der niederländischen Steuererklärung verrechnet werden kann, da der Unternehmer dort nicht ansässig ist.
Ob eine Taxifahrt tatsächlich zur Rückerstattung berechtigt ist, hängt davon ab, was Deutschland als Rückerstattungsland für diese Kostensoort zulässt. Nicht jedes EU-Land lässt jede Kostensoort vollständig zu — einige Länder schließen bestimmte Kategorien aus oder stellen zusätzliche Anforderungen an die Quittung, wie die Angabe der Mehrwertsteuernummer des Dienstleisters oder einen Mindestbetrag pro Quittung. Für Deutschland ist dies spezifisch in der Anforderungsliste der Belastingdienst beschrieben. Eine Taxiquittung, die die geforderten Anforderungen erfüllt, wird in das Ersuchen aufgenommen, das über das niederländische Portal an die deutsche Steuerbehörde übermittelt wird; ist dies nicht der Fall, wird diese Kostenstelle nicht berücksichtigt oder läuft das Ersuchen Gefahr, in diesem Teil abgelehnt zu werden.
Quelle: Richtlinie 2008/9 und Anforderungsliste
Die Grundlage für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer auf geschäftliche Reisekosten, einschließlich Taxifahrten, liegt in der Richtlinie 2008/9/EG, die das Recht für einen in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer festlegt, Mehrwertsteuer aus einem anderen EU-Land über das digitale Portal seiner eigenen Steuerbehörde zurückzufordern. Die genaue Ausgestaltung pro Kostensoort — welche Ausgaben Deutschland zulässt und unter welchen Bedingungen — ist nicht in der Richtlinie selbst festgelegt, sondern in den Anforderungen für das Ersuchen um Mehrwertsteuers-Rückerstattung aus anderen EU-Ländern, die die Belastingdienst pro Land veröffentlicht. Für ein vollständiges Bild darüber, wie ein bestimmtes Land eine Kostensoort behandelt, ist die Taxes in Europe Database der Europäischen Kommission eine zusätzliche Quelle.
Worauf dies basiert
- Belastingdienst — Anforderungen für einen Erstattungsantrag für Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern (pro Land)
- Richtlinie 2008/9/EG des Rates (Mehrwertsteuerrückerstattung an nicht ansässige Steuerpflichtige)
- Europäische Kommission — Taxes in Europe Database (TIC)
Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
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