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Wir vertreten derzeit Unternehmer, die in den Niederlanden ansässig sind. Ist Ihr Unternehmen anderswo in der EU ansässig, können wir den Antrag noch nicht für Sie einreichen — Ihr eigener Finanzamt hat dafür ein eigenes Portal. Der Rechner und die Wissensdatenbank unten stimmen jedoch für Sie: Die Regeln pro Teruggaafland sind überall gleich.

Wie lange dauert die Rückerstattung ausländischer MwSt.?

Normalerweise innerhalb von vier Monaten, in einigen Fällen länger

Das Rückerstattungsland trifft in den meisten Fällen innerhalb von vier Monaten nach Erhalt des Antrags eine Entscheidung über die Rückerstattung. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Antrag vollständig beim Rückerstattungsland eingegangen ist, also nicht bereits bei der Einreichung über das niederländische Portal. Werden keine zusätzlichen Informationen angefordert und ist der Antrag ordnungsgemäß, folgt die Entscheidung in der Regel innerhalb dieser vier Monate.

Fordert das Rückerstattungsland zusätzliche Informationen an — etwa eine ausführlichere Erläuterung zu einer Kostenposition oder ein weiteres Beweismittel — kann sich die Gesamtfrist bis zu acht Monaten nach der ursprünglichen Einreichung verlängern. Nach der Entscheidung folgt die Auszahlung, und das ist ein separater Zeitpunkt: Das Rückerstattungsland zahlt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ablauf der Entscheidungsfrist oder nach Erlass des Bescheids. Wie viel Zeit in der Praxis zwischen Einreichung und Geldeingang auf dem Konto verstreicht, hängt also davon ab, ob zusätzliche Fragen gestellt werden und wie schnell darauf reagiert wird. Ein genannter Rückerstattungsbetrag bleibt bis zu dieser Auszahlung eine Schätzung: Erst der Bescheid des Rückerstattungslandes macht ihn endgültig.

Worauf dies basiert: Artikel 19, 21 und 22 der Richtlinie 2008/9

Richtlinie 2008/9/EG des Rates regelt diese Fristen ausdrücklich. Artikel 19 bestimmt, dass das Rückerstattungsland den Antragsteller innerhalb von vier Monaten nach Erhalt des Antrags über seine Entscheidung benachrichtigt. Artikel 21 sieht vor, dass das Rückerstattungsland zusätzliche Unterlagen anfordern kann, wodurch sich die äußerste Entscheidungsfrist auf acht Monate nach der Einreichung verlängern kann. Artikel 22 regelt dann die Auszahlung: Sie erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ablauf der geltenden Entscheidungsfrist. Die Belastingdienst verweist auf ihrer Seite zur Mehrwertsteuerrückerstattung aus anderen EU-Ländern auf dieselbe

Worauf dies basiert

Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.

Dies ist keine rechtliche Beratung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelgeving, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren eigenen Fall konsultieren Sie einen Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit KI verfasst auf der Grundlage der obigen Quellen, von einem Menschen überprüft am 2026-08-18. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen — Korrektionen erhalten Vorrang.