Welche Belege brauche ich, um MwSt. zurückzufordern?
Eine Rechnung oder Quittung mit Mehrwertsteuerangaben aus dem Einkaufsland
Erforderlich ist jeweils der ursprüngliche Kaufbeleg aus dem Land, in dem getankt, übernachtet, mautgebühren bezahlt, ausgestellt oder gegessen wurde: eine Rechnung oder Quittung, auf der der Lieferant, der Mehrwertsteuerbetrag und der Mehrwertsteuersatz dieses Landes angegeben sind. Ein Kassenbon reicht für kleinere Beträge aus, sofern darauf die Angaben stehen, die das Teruggaafland selbst verlangt — welche dies genau sind, unterscheidet sich je Land und steht in der Anforderungsliste der Belastingdienst. Eine niederländische Rechnung oder ein Beleg ohne Mehrwertsteuer-Spezifikation ist für diese Teruggaaf nicht brauchbar: es geht um ausländische Mehrwertsteuer, daher muss der Beleg aus dem Ausland stammen und die ausländische Mehrwertsteuer ausdrücklich angeben.
Pro Kostensoort können zusätzliche Anforderungen gelten, beispielsweise ein Mindestbetrag pro Rechnung, ab dem ein Land den Kauf berücksichtigt
Worauf dies basiert
- Belastingdienst — Anforderungen für einen Erstattungsantrag für Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern (pro Land)
- Belastingdienst — Erläuterung zum Antrag auf Teruggaaf von Mehrwertsteuer aus anderen EU-Ländern
Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
Dies ist keine rechtliche Beratung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelgeving, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren eigenen Fall konsultieren Sie einen Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
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