MwSt Tanken Deutschland zurückfordern
Kraftstoff in Deutschland kommt für MwSt-Rückerstattung in Betracht
Die MwSt auf Kraftstoff, der in Deutschland für geschäftliche Zwecke getankt wurde, fällt unter die Kostenarten, die über das Rückerstattungsportal eingereicht werden können. Kraftstoff ist eine der zehn EU-Kostenarten, die Richtlinie 2008/9 vorsieht, neben beispielsweise Übernachtungen, Maut und Messebeteiligung. Wer in Deutschland geschäftlich gefahren ist und dort MwSt auf Kraftstoff bezahlt hat, kann diese also grundsätzlich in einen Antrag einbeziehen lassen, der über die niederländische Finanzbehörde an die deutsche Finanzbehörde geht.
Ob und in welchem Umfang diese MwSt tatsächlich gewährt wird, bestimmt Deutschland selbst. Jedes Rückerstattungsland darf nämlich seine eigenen Regeln darüber anwenden, welcher Teil einer Kostenart zum Abzug berechtigt ist
Worauf dies basiert
- Belastingdienst — Anforderungen für einen Erstattungsantrag für Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern (pro Land)
- Richtlinie 2008/9/EG des Rates (Mehrwertsteuerrückerstattung an nicht ansässige Steuerpflichtige)
- Europäische Kommission — Taxes in Europe Database (TIC)
Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
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