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Wir vertreten derzeit Unternehmer, die in den Niederlanden ansässig sind. Ist Ihr Unternehmen anderswo in der EU ansässig, können wir den Antrag noch nicht für Sie einreichen — Ihr eigener Finanzamt hat dafür ein eigenes Portal. Der Rechner und die Wissensdatenbank unten stimmen jedoch für Sie: Die Regeln pro Teruggaafland sind überall gleich.

MwSt Repräsentation Deutschland abzugsfähig

Vertretung und Unterhaltung sind meist(ens) (teilweise) ausgeschlossen

Umsatzsteuer auf Ausgaben mit Luxuscharakter, auf Unterhaltung und auf Vertretung kommt in den meisten Fällen nicht oder nur teilweise für eine Rückerstattung aus Deutschland in Betracht. Das ist keine Besonderheit des Rückerstattungsportals, sondern ergibt sich aus der Regelung selbst: Ein Rückerstattungsland darf dieselben Beschränkungen anwenden, die es auch für seine eigenen Unternehmer bei der inländischen Umsatzsteuerabzug anwendet. Vertretungskosten, Kundengeschenke, Ausgaben für Gäste oder für Unterhaltung fallen in der Praxis vieler EU-Länder unter solche Beschränkungen, und Deutschland ist da keine Ausnahme.

Was dies konkret für einen bestimmten Kostenposten bedeutet, hängt davon ab, wie Deutschland diesen Posten genau definiert und welche Ausnahmen davon gelten. Ein geschäftliches Essen mit einem Kunden kann anders behandelt werden als eine festliche Veranstaltung für Personal, und ein Kundengeschenk kann wiederum einen anderen Status haben als eine Ausgabe für einen Messestand. Aus diesem Grund wird dieser Kostentyp bei der Zusammenstellung eines Antrags separat betrachtet: Wo Zweifel bestehen, ob eine Ausgabe als Vertretung, Unterhaltung oder Luxus gilt, wird dies gegen das für Deutschland festgelegte Recht geprüft, anstatt dass der Posten automatisch einbezogen oder automatisch gestrichen wird.

Worauf dies basiert

Die Grundlage hierfür findet sich in Artikel 4 der Richtlinie 2008/9/EG: Dieser Artikel bestimmt, dass die Rückerstattung für Umsatzsteuer verweigert wird, die nach den Regeln des Rückerstattungslandes nicht abzugsfähig ist, und nennt Ausgaben mit Luxuscharakter, Unterhaltung und Vertretung ausdrücklich als Kategorien, für die ein Mitgliedstaat solche Ausschlüsse beibehalten darf. Welche Ausschlüsse Deutschland konkret anwendet und mit welchen Ausnahmen, wird in der Vereisten-Liste des Finanzamts pro Rückerstattungsland und in der Steuerdatenbank der Europäischen Kommission beschrieben, die die Nation

Worauf dies basiert

Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.

Dies ist keine rechtliche Beratung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelgeving, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren eigenen Fall konsultieren Sie einen Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit KI verfasst auf der Grundlage der obigen Quellen, von einem Menschen überprüft am 2026-08-18. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen — Korrektionen erhalten Vorrang.