MwSt Tanken Frankreich zurückfordern
Kraftstoff fällt unter eine separate Kostenart, Frankreich bestimmt den Umfang
MwSt auf Kraftstoff, der in Frankreich für eine geschäftliche Fahrt getankt wurde, kann über das Portal der Niederländischen Steuerbehörde zur Rückerstattung in Betracht kommen. Kraftstoff ist eine der zehn EU-Kostenarten, in die ein Rückerstattungsantrag eingeteilt wird, und für jede Kostenart gilt, dass das Rückerstattungsland selbst entscheidet, ob und in welchem Umfang die darauf lastende MwSt zur Rückerstattung in Betracht kommt. Frankreich ist als Rückerstattungsland also derjenige, der bestimmt, welcher Teil der Kraftstoffkosten gewährt wird.
Das bedeutet, dass nicht jede Kraftstoffrechnung automatisch und vollständig erstattet wird. Länder dürfen innerhalb der EU-Regeln unterscheiden, etwa zwischen dem Fahrzeugtyp, für den getankt wurde, der Art des Kraftstoffs und der Nutzung (ausschließlich geschäftlich oder gemischt). Für Frankreich ist konkret ausgearbeitet, welche Einschränkungen und Prozentsätze in der Anforderungsliste der Niederländischen Steuerbehörde pro Rückerstattungsland gelten; dieser Überblick wird aktuell gehalten und ist die Quelle für die genauen Regeln, die derzeit für Frankreich gelten. Der Rechner auf dieser Plattform berücksichtigt bei der Schätzung die Tatsache, dass Kraftstoff eine separate Kategorie ist, aber die endgültige Prüfung erfolgt durch Frankreich selbst bei der Bewertung des eingereichten Antrags.
Warum dies pro Land unterschiedlich ist: Artikel 6 und Anlage zur Richtlinie 2008/9
Die Grundlage für diese Arbeitsweise liegt in der Richtlinie 2008/9/EG. Artikel 6 der Richtlinie bestimmt, dass ein nicht ansässiger Unternehmer Rückerstattungsanspruch hat, soweit die Waren und Dienstleistungen für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden, bindet aber den Umfang des Vorsteuerabzugs an die Regeln, die im Rückerstattungsland für inländische Unternehmer gelten. Jedes Land füllt diesen Spielraum unterschiedlich aus, und die Taxes in Europe Database der Europäischen Kommission gibt einen Überblick darüber, wie Mitgliedstaaten die Vorsteuerabzug auf insbesondere Kraftstoff national geregelt haben. Für die konkrete, aktuelle Anwendung auf Anträge aus den Niederlanden ist die Anforderungsliste der Niederländischen Steuerbehörde die zuständige Quelle, da sie pro Land erstellt wird und das Datum der Abfrage enthält.
Worauf dies basiert
- Belastingdienst — Anforderungen für einen Erstattungsantrag für Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern (pro Land)
- Richtlinie 2008/9/EG des Rates (Mehrwertsteuerrückerstattung an nicht ansässige Steuerpflichtige)
- Europäische Kommission — Taxes in Europe Database (TIC)
Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
Dies ist keine rechtliche Beratung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelgeving, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren eigenen Fall konsultieren Sie einen Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
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