MwSt. Messe Italien zurückfordern
Messebeteiligung in Italien fällt unter die Erstattungsregelung
Ja, die Mwst. auf einer Messe oder Ausstellung in Italien kommt in den meisten Fällen für eine Erstattung gemäß der Regelung der Richtlinie 2008/9/EG in Betracht. Unter diese Kosten fallen in der Regel die Standmiete, die Beteiligungskosten beim Veranstalter, der Standbau und oft auch die Nebenkosten, die mit dem Besuch verbunden sind, wie Hotelübernachtungen, Transport und Zollgebühren. Diese Ausgaben gehören zu den
Worauf dies basiert
- Belastingdienst — Anforderungen für einen Erstattungsantrag für Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern (pro Land)
- Richtlinie 2008/9/EG des Rates (Mehrwertsteuerrückerstattung an nicht ansässige Steuerpflichtige)
- Europäische Kommission — Taxes in Europe Database (TIC)
Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
Dies ist keine rechtliche Beratung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelgeving, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren eigenen Fall konsultieren Sie einen Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
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