MwSt. Restaurant Italien zurückfordern
Gaststätten-Ausgaben in Italien folgen den italienischen Regeln
Umsatzsteuer auf Essen, Getränke und Restaurantbesuche während einer Geschäftsreise in Italien kann zurückgefordert werden, aber nur insoweit, als Italien dies auch seinen eigenen Unternehmern gestattet. Das Erstattungsland bestimmt nämlich selbst, pro Kostensoort, ob und inwieweit die Umsatzsteuer abzugsfähig ist — die Niederlande berücksichtigen dies nicht. Lebensmittel, Getränke und Restaurant sind eine der zehn EU-Kostensoorten, in die Belege eingeteilt werden, neben beispielsweise Kraftstoff, Maut, Unterkunft und Messebeteiligung. Für einige dieser Kategorien gelten in einigen Ländern Beschränkungen oder Ausschlüsse; ob dies für Gaststätten-Ausgaben in Italien zutrifft und in welchem Umfang, ist pro Land festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land.
Für den Unternehmer bedeutet dies vor allem, dass ein Gaststättenbeleg aus Italien nicht automatisch in vollem Umfang honoriert wird, auch wenn der Beleg geschäftlich und korrekt ist. Das Erstattungsgesuch wird anhand dessen überprüft, was Italien in diesem Punkt gestattet, und erst nach dieser Überprüfung bestimmt das Erstattungsland, was tatsächlich gewährt wird. Das ist kein Grund, den Beleg nicht einzureichen — eine teilweise Gewährung ist immer noch besser als nichts — aber es erklärt, warum der Betrag auf einem Gaststättenbeleg manchmal vom Betrag auf dem Beleg abweicht.
Wo das steht: Richtlinie 2008/9 und die Anforderungsliste pro Land
Dass das Erstattungsland seine eigenen Abzugsregeln auf ein eingehendes Erstattungsgesuch anwendet, folgt aus der Richtlinie 2008/9/EG, in der der Umfang des Erstattungsanspruchs daran gekoppelt ist, was im Erstattungsmitgliedstaat für inländische Steuerpflichtige gilt. Welche Beschränkungen oder Ausschlüsse Italien konkret für die Kostensoort Lebensmittel, Getränke
Worauf dies basiert
- Belastingdienst — Anforderungen für einen Erstattungsantrag für Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern (pro Land)
- Richtlinie 2008/9/EG des Rates (Mehrwertsteuerrückerstattung an nicht ansässige Steuerpflichtige)
- Europäische Kommission — Taxes in Europe Database (TIC)
Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
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