MwSt. Tanken Luxemburg zurückfordern
In Luxemburg getankter Kraftstoff kommt in Frage
Die MwSt. auf Kraftstoff, der in Luxemburg für eine geschäftliche Fahrt getankt wurde, gehört zu den Kostenarten, die über das europäische Erstattungsverfahren zurückgefordert werden können. Kraftstoff ist eine der zehn Standardkategorien, die im digitalen Portal der Belastingdienst zur Klassifizierung ausländischer Belege verwendet wird, neben beispielsweise Mautgebühren, Übernachtungen und Messebeteiligung. Für einen niederländischen Unternehmer, der in Luxemburg tankt während einer geschäftlichen Fahrt, gilt daher das gleiche Prinzip wie für Kraftstoff in anderen EU-Ländern: die MwSt. ist grundsätzlich in der niederländischen Steuererklärung nicht abzugsfähig, kann aber über das Erstattungsansuchen an Luxemburg eingereicht werden.
Ob diese MwSt. auch vollständig gewährt wird, ist eine zweite Frage, und diese beantwortete nicht richtlinie 2008/9 selbst, sondern das Erstattungsland. Mitgliedstaaten dürfen nämlich eigene Beschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von MwSt. auf bestimmte Kraftfahrzeugkosten vornehmen, beispielsweise einen niedrigeren Prozentsatz für Personenkraftwagen als für Lieferwagen, oder Ausnahmen für spezifische Nutzungen. Diese Ausnahmen unterscheiden sich je Land und stehen nicht in der Richtlinie, sondern in den nationalen Regeln, die das Erstattungsland anwendet. Für Luxemburg ist dies in den landesspezifischen Angaben der Belastingdienst und in der europäischen Datenbank mit nationalen MwSt.-Regeln zu finden.
Worauf dies basiert
Das Recht, MwSt. auf geschäftliche Kosten in einem anderen EU-Land zurückzufordern, ergibt sich aus richtlinie 2008/9/EG, die das Verfahren und den Umfang von Erstattungsansuchen für Unternehmer regelt, die nicht im Erstattungs
Worauf dies basiert
- Belastingdienst — Anforderungen für einen Erstattungsantrag für Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern (pro Land)
- Richtlinie 2008/9/EG des Rates (Mehrwertsteuerrückerstattung an nicht ansässige Steuerpflichtige)
- Europäische Kommission — Taxes in Europe Database (TIC)
Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
Dies ist keine rechtliche Beratung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelgeving, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren eigenen Fall konsultieren Sie einen Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
Mit KI verfasst auf der Grundlage der obigen Quellen, von einem Menschen überprüft am 2026-08-18. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen — Korrektionen erhalten Vorrang.