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Wir vertreten derzeit Unternehmer, die in den Niederlanden ansässig sind. Ist Ihr Unternehmen anderswo in der EU ansässig, können wir den Antrag noch nicht für Sie einreichen — Ihr eigener Finanzamt hat dafür ein eigenes Portal. Der Rechner und die Wissensdatenbank unten stimmen jedoch für Sie: Die Regeln pro Teruggaafland sind überall gleich.

MwSt. Luxemburg geschäftskosten zurückfordern

Sonstige Kosten sind die Restkategorie neben den neun anderen

"Sonstige" ist die Kostenart, die übrigbleibt, nachdem Kraftstoff, Beförderung, Hotel, Maut/Parkplatz, Messebeteiligung und Essen/Trinken bereits separat eingeteilt wurden. Unter diese Restkategorie fallen üblicherweise Dinge wie Fachliteratur, Muster, Übersetzungskosten, Marktforschung, Telefon- und Kommunikationskosten während einer Geschäftsreise und vergleichbare geschäftliche Ausgaben, die bei Arbeit in Luxemburg anfallen und auf die luxemburgische MwSt. berechnet wurde.

Ob eine konkrete Ausgabe innerhalb von "Sonstige" tatsächlich zur Erstattung in Anspruch kommt, liegt bei Luxemburg selbst. Jedes Erstattungsland bestimmt innerhalb seiner eigenen Abzugsregeln, welche Kosten ein Unternehmer zurückfordern darf, und das unterscheidet sich je nach Land. Eine Ausgabe, die in den Niederlanden ohne Weiteres abzugsfähig ist, muss in Luxemburg nicht automatisch unter die Erstattungsregelung fallen — und umgekehrt. Für die genaue Abgrenzung pro Kostenart ist die Anforderungsliste des niederländischen Finanzamts der Anknüpfungspunkt, ergänzt durch die Taxes in Europe Database der Europäischen Kommission für die zugrunde liegenden MwSt.-Regeln Luxemburgs selbst.

Quelle: Richtlinie 2008/9/EG und die Anforderungsliste

Richtlinie 2008/9/EG regelt in den Artikeln zum Umfang des Erstattungsrechts, dass ein nicht ansässiger Unternehmer MwSt. nur zurückfordern kann, soweit diese MwSt. auch nach den Regeln des Erstattungslandes selbst abzugsfähig gewesen wäre — nicht nach niederländischen Regeln. Das

Worauf dies basiert

Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.

Dies ist keine rechtliche Beratung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelgeving, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren eigenen Fall konsultieren Sie einen Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

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