Was ist ausländische MwSt?
Ausländische Umsatzsteuer fällt nicht unter die niederländische Steuererklärung
Ausländische Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein niederländischer Unternehmer auf geschäftliche Ausgaben in einem anderen EU-Land zahlt: Kraftstoff, eine Hotelübernachtung, Maut, einen Messestand oder eine geschäftliche Mahlzeit. Diese Umsatzsteuer wird nach dem Umsatzsteuersatz und den Umsatzsteuerregeln des Landes erhoben, in dem die Ausgabe stattfindet, nicht nach niederländischen Regeln. Daher gehört dieser Betrag nicht in die niederländische Umsatzsteuererklärung — diese Erklärung ist für Umsatzsteuer gedacht, die niederländische Lieferanten in Rechnung stellen, nicht für Umsatzsteuer eines Lieferanten in Deutschland, Frankreich oder Spanien.
Das ist gleich der Grund, warum diese Umsatzsteuer nicht automatisch zurückkommt. Der niederländische Steuerdienst kann keine Umsatzsteuer zurückgeben, die ein anderes Land erhoben hat, und die gewöhnliche niederländische Erklärung hat kein Feld für ausländische Umsatzsteuer. Für die Teruggaaf gibt es eine separate, europäische Route: ein Verzoek pro Land und pro Zeitraum, gerichtet an das Land, in dem die Umsatzsteuer gezahlt wurde. Jedes Land bestimmt darüber hinaus selbst, welche Kostensoorten für die Teruggaaf in Betracht kommen — was in einem Land rückforderbar ist, ist das in einem anderen Land nicht automatisch auch. Dies macht es nicht zu einer Frage des "Miteinander in die gewöhnliche Erklärung", sondern zu einem separaten Verfahren mit eigenen Formularen und eigener Bewertung durch das Teruggaafland.
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2008/9/EG regelt die Teruggaaf
Diese Aufteilung zwischen inländischer und ausländischer Umsatzsteuer und das Recht, diese ausländische Umsatzsteuer separat zurückzufordern, ergibt sich aus der Richtlinie 2008/9/EG des Rates über die Teruggaaf der Umsatzsteuer an nicht im Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige. Die Richtlinie regelt, dass ein Unternehmer, das nicht im Land der Ausgabe ansässig ist, die dort gezahlte Umsatzsteuer durch einen Verzoek bei seinem eigenen Steuerdienst zurückfordern kann, der diesen dann an das Teruggaafland weiterleitet. Der Steuerdienst beschreibt diese Route auf der Seite über die Rückforderung von Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern, einschließlich des digitalen Portalsystems, das damit verbunden ist.
Worauf dies basiert
- Richtlinie 2008/9/EG des Rates (Mehrwertsteuerrückerstattung an nicht ansässige Steuerpflichtige)
- Belastingdienst — Mehrwertsteuer aus anderen EU-Ländern zurückfordern
Richtlinie 2008/9/EG ist auf EUR-Lex verfügbar und die Anforderungsliste veröffentlicht die Belastingdienst selbst. Wir verweisen bei jeder Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.
Dies ist keine rechtliche Beratung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelgeving, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall über Ihren eigenen Fall konsultieren Sie einen Jurist oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
Mit KI verfasst auf der Grundlage der obigen Quellen, von einem Menschen überprüft am 2026-08-18. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen — Korrektionen erhalten Vorrang.